Ein BR- Ersatzmitglied erscheint sehr oft nicht, wenn es geladen wird. Es erklärt sich nicht und wird auch nicht danach gefragt. Der BR erscheint diesem Verhalten gegenüber hilflos. Auf den Protokollen der Sitzungen wird der Name wohl auch deshalb einfach nicht eingetragen, auch nicht unter abwesend.
1. Gibt es irgendeine Handhabe, um das Ersatzmitglied dazu zu bringen, seine Pflichten zu erfüllen?
2. Ist das Ignorieren der Abwesenheit im Protokoll ein Formfehler oder egal?
Betriebsrat Ersatzmitglied erscheint nicht zu Sitzungen
Der entscheidende Punkt: der BR muss beschlussfähig sein, auch wenn einzelne Mitglieder fehlen.
Der BR hat erst einmal seine Pflicht getan, wenn er das Ersatzmitglied zu der Sitzung einlädt. Mit der Erfahrung, dass E oft nicht kommt, könnte der BR auch das erste und gleich das zweite Ersatzmitglied dazu einladen - mit dem Schönheitsfehler, dass Nr. 2 gehen müsste, wenn E doch käme. Und eine Erklärung verlangen kann der BR sowieso.
Das Protokoll muss schon aus Eigeninteresse des BR die Verhinderung des gewählten BR-Mitglieds feststellen (das erfordert ja einen eigenen Beschluss oder eine Regelung in der Ordnung des BR, die er sich geben kann) als auch die Ladung des Ersatzmitgliedes. Das nicht zu tun, mag hundert Mal egal sein - könnte dem BR aber gewaltig auf die Füße fallen, wenn in einer wichtigen Angelegenheit überprüft würde, ob ein ordnungsgemäßer Beschluss überhaupt zustande gekommen ist. Der BR macht sich also angreifbar.
Mir scheint, dass dieser BR nicht sonderlich gut geschult sein könnte, wenn er in diesen Dingen sorglos ist.
siehe dazu auch
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/ersatzmitglieder-alles-was-sie-wissen-muessen/
... eindrucksvoll klar und deutlich.
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ZitatMit der Erfahrung, dass E oft nicht kommt, könnte der BR auch das erste und gleich das zweite Ersatzmitglied dazu einladen - mit dem Schönheitsfehler, dass Nr. 2 gehen müsste, wenn E doch käme. :
Das Nr. 2 gehen müsste, wenn 1. erscheint ist ja noch richtig, ist aber nur die halbe Wahrheit.
2. darf überhaupt nicht geladen werden!
Solange, von 1., keine zulässiger Verhinderungsgrund angezeigt wird, ist nichts mit nachladen. Auch nicht auf "goodwill".
Einen Anspruch auf entsprechende Freistellung oder dem erweitertem Kündigungsschutz aus dieser Sitzung erwirbt 2. eben so wenig.
@krueger
Wo du recht hast, hast du recht.
So Schluris, da ist niemand vor gefeit, seufz. Einer unser Betriebsräte hat das Problem wie folgt gelöst: in seinem Infokasten wurde regelmässig über die Sitzungen und Ergebnisse, soweit ein Info-Anspruch an alle möglich war, berichtet. In Form eines Protokolls. Auf dem Protokoll erschienen auch die Namen der teilnehmenden Mitglieder und derer, die nicht teilgenommen haben. Jeweils mit dem Zusatz "entschuldigt" oder "unentschuldigt."
Das hat geholfen.
wirdwerden
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