Betriebsrat Ersatzmitglied erscheint nicht zu Sitzungen

19. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)
Betriebsrat Ersatzmitglied erscheint nicht zu Sitzungen

Ein BR- Ersatzmitglied erscheint sehr oft nicht, wenn es geladen wird. Es erklärt sich nicht und wird auch nicht danach gefragt. Der BR erscheint diesem Verhalten gegenüber hilflos. Auf den Protokollen der Sitzungen wird der Name wohl auch deshalb einfach nicht eingetragen, auch nicht unter abwesend.

1. Gibt es irgendeine Handhabe, um das Ersatzmitglied dazu zu bringen, seine Pflichten zu erfüllen?
2. Ist das Ignorieren der Abwesenheit im Protokoll ein Formfehler oder egal?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18659 Beiträge, 6811x hilfreich)

Der entscheidende Punkt: der BR muss beschlussfähig sein, auch wenn einzelne Mitglieder fehlen.
Der BR hat erst einmal seine Pflicht getan, wenn er das Ersatzmitglied zu der Sitzung einlädt. Mit der Erfahrung, dass E oft nicht kommt, könnte der BR auch das erste und gleich das zweite Ersatzmitglied dazu einladen - mit dem Schönheitsfehler, dass Nr. 2 gehen müsste, wenn E doch käme. Und eine Erklärung verlangen kann der BR sowieso.
Das Protokoll muss schon aus Eigeninteresse des BR die Verhinderung des gewählten BR-Mitglieds feststellen (das erfordert ja einen eigenen Beschluss oder eine Regelung in der Ordnung des BR, die er sich geben kann) als auch die Ladung des Ersatzmitgliedes. Das nicht zu tun, mag hundert Mal egal sein - könnte dem BR aber gewaltig auf die Füße fallen, wenn in einer wichtigen Angelegenheit überprüft würde, ob ein ordnungsgemäßer Beschluss überhaupt zustande gekommen ist. Der BR macht sich also angreifbar.
Mir scheint, dass dieser BR nicht sonderlich gut geschult sein könnte, wenn er in diesen Dingen sorglos ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18659 Beiträge, 6811x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mit der Erfahrung, dass E oft nicht kommt, könnte der BR auch das erste und gleich das zweite Ersatzmitglied dazu einladen - mit dem Schönheitsfehler, dass Nr. 2 gehen müsste, wenn E doch käme.


Das Nr. 2 gehen müsste, wenn 1. erscheint ist ja noch richtig, ist aber nur die halbe Wahrheit.
2. darf überhaupt nicht geladen werden!

Solange, von 1., keine zulässiger Verhinderungsgrund angezeigt wird, ist nichts mit nachladen. Auch nicht auf "goodwill".
Einen Anspruch auf entsprechende Freistellung oder dem erweitertem Kündigungsschutz aus dieser Sitzung erwirbt 2. eben so wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18659 Beiträge, 6811x hilfreich)

@krueger
Wo du recht hast, hast du recht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40471 Beiträge, 14358x hilfreich)

So Schluris, da ist niemand vor gefeit, seufz. Einer unser Betriebsräte hat das Problem wie folgt gelöst: in seinem Infokasten wurde regelmässig über die Sitzungen und Ergebnisse, soweit ein Info-Anspruch an alle möglich war, berichtet. In Form eines Protokolls. Auf dem Protokoll erschienen auch die Namen der teilnehmenden Mitglieder und derer, die nicht teilgenommen haben. Jeweils mit dem Zusatz "entschuldigt" oder "unentschuldigt."

Das hat geholfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.172 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.399 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen