Hallo,
mal ne Frage, ich habe nach 6 Jahren Elternzeit gekündigt. Vor Elternzeit antritt hatte ich ein Zwischenzeugnis bekommen. Kann ich darauf bestehn noch ein Qualifizierendes Arbeitszeugnis zubekommen, da ja die verjährungsfrist 3 Jahre beträgt und ich schon 6 Jahre nicht mehr im Betrieb tätig bin. Oder reicht mir das Zwischenzeugnis , da dies ja ebensfalls ein qualifizierendes Arbeitszeugnis darstellt.
mfg
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Arbeitszeugnis nach Elternzeit
9. Juni 2014
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Frage vom 9. Juni 2014 | 16:32
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitszeugnis nach Elternzeit
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#1
Antwort vom 10. Juni 2014 | 07:58
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8086x hilfreich)
Wenn man in Elternzeit ist, ist man ja weiterhin bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Nur ruht eben das Arbeitsverhältnis. Somit dürfte keine Verjährung irgendwelcher Ansprüche eingetreten sein.
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