Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe bei einer rechtlichen Frage bezüglich meiner Arbeitsverpflichtungen. Als Minijobber bei der Behörde X arbeite ich nach Schichtsystem vorwiegend an Wochenenden, vor Feiertagen und gegebenenfalls auch an Feiertagen. In Ausnahmefällen und unter besonderer Absprache auch an regulären Werktagen unter der Woche.
Im kommenden Mai stehen meine Abiturprüfungen an, die ich meinem Vorgesetzten bereits im November angekündigt habe mit der Bitte in dem Zeitraum nicht arbeiten zu müssen und entsprechendem Vermerk im Schichtplan, da Wünsche etc. auch immer wenn sie rechtzeitig mitgeteilt werden, beachtet werden (Schichtplanung erfolgt immer 3 Monate in die Zukunft). Trotz dieser frühzeitigen Mitteilung besteht mein Vorgesetzter darauf, dass ich während der Abiturwoche arbeite, da der Schichtbetrieb aufrechterhalten werden muss - von mir ist der Betrieb nicht abhängig. Wichtig ist hierbei, dass dort ausnahmsweise ein spezielles alljährliches Event stattfindet.
Es ist wichtig zu betonen, dass während der Abiturwoche dutzende weitere Mitarbeiter, einschließlich meiner Person, im Betrieb sein werden. Dennoch bin ich nicht in der Lage, während dieser Zeit zu arbeiten, da ich mich intensiv auf meine Abiturprüfungen vorbereiten muss, die entscheidend für meine Zukunft sind.
Ich bin der Meinung, dass mein Vorgesetzter mich nicht zwingen kann, während der Abiturwoche zu arbeiten, insbesondere wenn bereits ausreichend Personal verfügbar ist und ich mich in einer außergewöhnlichen Situation befinde, die meine schulischen Verpflichtungen betrifft. Zudem ich ja nichtmal bezahlten Urlaub verlange (Es ist eine Urlaubssperre verhängt) sondern lediglich eine Freistellung, da dass Arbeiten unter der Woche eigentlich nicht die Norm ist und es da eben nicht geht.
Kann mir jemand Auskunft darüber geben, ob mein Vorgesetzter mich in dieser Situation rechtlich dazu zwingen kann, während der Abiturwoche zu arbeiten? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Arbeitsvertragsbestimmungen, die meine Position stärken?
Mit einer normalen Grundsatzdiskussion und Ethik komme ich leider nicht weiter, da stoße ich auf Granit. Wichtig wäre eventuell noch zu erwähnen, dass er das darstellt als müsste ich dort arbeiten und hätte auch keine andere Wahl.
Für eure Unterstützung bin ich sehr dankbar und stehe für weitere Informationen oder Rückfragen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
-- Editiert von User am 10. März 2024 15:23
Arbeitsverpflichtung Minijob
10. März 2024
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2024 | 15:15
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsverpflichtung Minijob
#1
Antwort vom 10. März 2024 | 15:18
Von
Status: Richter (8462 Beiträge, 1778x hilfreich)
was steht denn zur Wochenarbeitszeit genau im Arbeitsvertrag?
#2
Antwort vom 10. März 2024 | 15:24
Von
Status: Legende (18440 Beiträge, 6766x hilfreich)
ZitatIm kommenden Mai stehen meine Abiturprüfungen an, die ich meinem Vorgesetzten bereits im November angekündigt habe mit der Bitte in dem Zeitraum nicht arbeiten zu müssen und entsprechendem Vermerk im Schichtplan, :
Das sind hinreichend schwerwiegende Gründe, dich in dieser Zeit nicht zur Arbeit heranzuziehen. Egal, ob das über schlichte Rücksicht passiert, via Urlaub oder Freistellung oder auch Sonderurlaub ohne Bezahlung.
Zwingen kann dein Chef dich nicht, und dir diese Zeit nicht zu gewähren, halte ich für höchst unbillig.
Anscheinend ist die Situation aber schon ordentlich eskaliert, so dass Vernunft nicht mehr zu erwarten sein wird.
Angemerkt:
Du hast im Grunde gar keine andere Möglichkeit, als die Abi-Klausuren zu schreiben.
Urlaubssperre gibt es so eigentlich nicht. Wohl kann der AG für bestimmte Zeiten keinen Urlaub bewilligen, wenn die Situation es erfordert - aber zwingende Ausnahmen kann und wird es immer geben.
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#3
Antwort vom 10. März 2024 | 15:26
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zur Wochenarbeitszeit steht drin „Mindestens 2 Arbeitsstunden" wobei es pauschal gewollt ist, dass es min. 8h im Monat sind da aufgrund der Schichtlänge, nur 2h pro Woche garnicht möglich wären.
#4
Antwort vom 10. März 2024 | 15:32
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwas steht denn zur Wochenarbeitszeit genau im Arbeitsvertrag? :
Zur Wochenarbeitszeit steht drin „Mindestens 2 Arbeitsstunden" wobei es pauschal gewollt ist, dass es min. 8h im Monat sind da aufgrund der Schichtlänge, nur 2h pro Woche gar nicht möglich wären. Ich bin bei ca. 30h im Monat.
-- Editiert von User am 10. März 2024 15:38
#5
Antwort vom 10. März 2024 | 15:33
Von
Status: Legende (18440 Beiträge, 6766x hilfreich)
... halte dich besser nicht mit Kleinkram auf.
#6
Antwort vom 10. März 2024 | 15:36
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas sind hinreichend schwerwiegende Gründe, dich in dieser Zeit nicht zur Arbeit heranzuziehen. Egal, ob das über schlichte Rücksicht passiert, via Urlaub oder Freistellung oder auch Sonderurlaub ohne Bezahlung. :
Zwingen kann dein Chef dich nicht, und dir diese Zeit nicht zu gewähren, halte ich für höchst unbillig.
Anscheinend ist die Situation aber schon ordentlich eskaliert, so dass Vernunft nicht mehr zu erwarten sein wird.
Angemerkt:
Du hast im Grunde gar keine andere Möglichkeit, als die Abi-Klausuren zu schreiben.
Urlaubssperre gibt es so eigentlich nicht. Wohl kann der AG für bestimmte Zeiten keinen Urlaub bewilligen, wenn die Situation es erfordert - aber zwingende Ausnahmen kann und wird es immer geben.
Das denke ich mir auch aber da der letzte Weg zu sein scheint, von meinen Rechten am besten mit Verweis auf diese, gebrauch zu machen, befinde ich mich nun hier.
Naja, die Arbeit scheint wichtiger zu sein als meine Zukunft. In der Vergangenheit gab es das bereits, wobei das dann durch Kündigung gelöst wurde - den Schritt möchte ich aber nicht unbedingt gehen.
Bevor das missverstanden wird: Ich soll nicht während den Klausuren arbeiten aber halt danach bzw. an den Tagen dazwischen.
#7
Antwort vom 10. März 2024 | 15:38
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat... halte dich besser nicht mit Kleinkram auf. :
Wie soll ich das verstehen?
#8
Antwort vom 10. März 2024 | 15:44
Von
Status: Legende (18440 Beiträge, 6766x hilfreich)
8h/Mon geht sich nun Mal nicht aus auf 2 Wochenstunden :-/
#9
Antwort vom 10. März 2024 | 15:53
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat8h/Mon geht sich nun Mal nicht aus auf 2 Wochenstunden :-/ :
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 2 Stunden wöchentlich." (Wortlaut im AV)
Im Prinzip reicht es dem AG, zwecks Pauschalüberweisungen in Höhe der 8h/Monat wenn wir die besagten 8h verrichten - wie diese sich verteilen ist völlig egal.
Um die Minijobgrenze auszunutzen werden circa 30-35h benötigt, welche ich auch in der Regel verrichte.
Deine Aussage verstehe ich nicht ganz im Sachzusammenhang..
#10
Antwort vom 10. März 2024 | 15:56
Von
Status: Junior-Partner (5704 Beiträge, 2534x hilfreich)
Beantrage den Urlaub, und mit der Ablehnung gehst du dann zum Arbeitsgericht.
#11
Antwort vom 10. März 2024 | 16:00
Von
Status: Unbeschreiblich (35690 Beiträge, 6067x hilfreich)
Dieser Meinung bin ich auch. Zwingen geht doch sowieso nicht.ZitatIch bin der Meinung, dass mein Vorgesetzter mich nicht zwingen kann :
Stehst du bereits im Schichtplan? Oder hat er nur gesagt, dass er dir nicht freigibt?
Meine Empfehlung:
1. Nicht mit 1,2,3 oder 8 Stunden verzetteln.
2. Nicht mehr über Ethik und Grundsätze diskutieren.
3. Weiterhin jetzt ganz normal wie eingeteilt arbeiten.
4. Ganz normal aufs Abi vorbereiten, das dürfte jetzt so langsam in die höheren Gänge kommen.
Was meinst du, was dir passiert, wenn du nur in dieser *Kritischen Zeit* nicht dort arbeitest?
#12
Antwort vom 10. März 2024 | 16:10
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatStehst du bereits im Schichtplan? Oder hat er nur gesagt, dass er dir nicht freigibt? :
Mittlerweile stehe ich im Schichtplan, da ich die Diskussion irgendwann "abgebrochen" habe.
Was meinst du, was dir passiert, wenn du nur in dieser *Kritischen Zeit* nicht dort arbeitest?
Naja, ich bezahle meinen Lebensunterhalt ja auch irgendwie.
PS: Ich möchte jetzt kein Forum eröffnen bzgl. Abi, Minijob, Unterhalt. Wie? Wo Warum? etc.
#13
Antwort vom 10. März 2024 | 16:32
Von
Status: Legende (18440 Beiträge, 6766x hilfreich)
Der Rat von hiphappy, Urlaub zu beantragen und bei Ablehnung zu klagen, ist ein sauberer Weg und wird die Sache klären.
#14
Antwort vom 10. März 2024 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (35690 Beiträge, 6067x hilfreich)
O.K. Dann bleibts bei meiner Empfehlung 1., 3. und 4.ZitatMittlerweile stehe ich im Schichtplan, :
Und jetzt?
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