Hallo Zusammen,
ich habe ein großes Problem.
Mein Chef hält meinen Lohn
ein, solange bis ein Schaden reguliert ist, welchen ich vermutlich hervorgerufen haben soll.
Es ist nämlich wie folgt: Es hatte geschneit und die Fahrzeuge der Firma waren zugefroren und ich musste diese freikratzen. Dabei bin ich ums Auto herum gegangen. Leider weiß ich nun nicht mehr ob zu diesem Zeitpunkt die Anhängerbremse noch angezogen war oder nicht, weil wir den Hänger erst noch anhängen mussten.
Ich konnte ohne Probleme eine weitere Strecke fahren und als mich ein Kollege rückwärts eingeweisen hat schrie dieser Stop was ich getan habe, weil die Handbremse des Hängers angezogen gewesen sein soll.
Nun meint der Chef den Lohn einzubehalten und ich soll den kompletten hänger bezahlen.
Arbeitnehmer verursacht vermutlichen Schaden und Chef hält Lohn ein
Worauf stützt sich die Meinzng des Chefs, dass du
1. den ganzen Hänger zahlen sollst
2. überhaupt den Schaden zahlen sollst
ja er ist halt der Meinung das ich den schaden zahlen soll weil ich der fahrer bin.In welcher höhe weiß ich noch nicht laut ihm möchte er den Schaden sogar einklagen.
Den Lohn den er immer zum 15 zahlt hat er am 15.2 nicht bezahlt ob der Hänger bereits reperiert ist oder so weiß ich noch nicht.
Jetzt ist halt meine frage kommt er damit durch oder nicht den fehlenden Lohn muss ich wohl einklagen das sagte man mir schon.
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Ja dafür sind Arbeitsgerichte da.
Wohl haben AN vom Grundsatz her zu haften für Schäden, die sie dem AG zufügen. In der Praxis oder oft auch nach TV ist die Erstattung meistens begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 'Dass du der Fahrer bist', reicht jedenfalls nicht, weiter hängt es auch von deinem Einkommen ab wie von der Höhe des Schadens, in welchem Umfang du ggf. herangezogen wirst - dass du den vollen Schaden tragen musst, ist dann doch eher unwahrscheinlich - einen Anteil möglicherweise.
Als verantwortlicher Fahrzeugführer hat man sich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge vor Antritt der Fahrt zu überzeugen. Macht man das nicht, dürfte das unter grob fahrlässig fallen.
Allerdings
- muss der Arbeitgeber diese grobe Fahrlässigkeit dann auch nachweisen
- hat der Arbeitgeber nur Anspruch auf den Ersatz des Schadens und nicht auf den Ersatz des Fahrzeugs
- muss der Arbeitgeber bei der Aufrechnung die Pfändungsfreibeträge beachten
den fehlenden Lohn muss ich wohl einklagen das sagte man mir schon. Dann tun Sie das doch - mitunter zahlen Arbeitgeber schon, wenn sie die Klage vom Gericht zugeschickt bekommen. Und das passiert binnen weniger Tage - insofern sollten Sie sich dringend zum Arbeitsgericht begeben.
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