Abgelehnt wegen Auslandspraktikum (SÜ)

1. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Javun
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Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Abgelehnt wegen Auslandspraktikum (SÜ)

Hallo,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an. Person A muss im Laufe seines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, wofür er sich bei einigen Unernehmen bewirbt. Ihm liegen letztlich 4 Praktikumsangebote vor, wofür er sich für eines bei einem großen Rüstungskonzern entscheidet. (Den anderen Unternehmen sagt er entsprechend ab) Jedoch bevor er nach dazu kommt den Praktikantenvertrag abzuschicken kommt ein Anruf von der Firma, dass das Angebot leider zurückgezogen werden muss, da:

"Lt. Bundesamt für Wirtschafts die Sicherheitsprüfung nicht bestanden wurde, da Person A ein viermonatiges Praktikum im Iran im Jahr 2008 absolviert hat"

Das ist für Person A natürlich ein großer Schock, denn nun steht Person A ohne Praktikumsplatz da und dies aus dem nichts.

1. Wurde die Sicherheitsüberprüfung ohne Wissen von Person A durchgeführt, dass Praktikum im Iran war zwar Teil der Vorstellungsgespräches, jedoch wurde dort bereits erwähnt "Eine Sicherheitsüberprüfung benötigen Sie nicht, da Sie ja mit den relevanten Bereichen gar nicht in Berührung kommen". Ist es also rechtens ohne das Wissen von Person A eine Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen?

2. Kann die Firma Person A nach erstmaliger Zusage aus so einem Grund absagen? Ist das nicht schon eine Art Diskriminierung "nur weil man in ausgerechnet diesem Land ein Praktikum gemacht hat". Person A wirft die Angelegenheit in seinem Studium nun 1 Jahr zurück. Ist die Firma hier schadensersatzpflichtig?

Vielen Dank schon Mal für alle Antworten

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20 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Da es sich um einen Rüstungskonzern handelt, sind Sicherheitsüberprüfungen nicht nur rechtens sondern für den Konzern auch verpflichtend.
Viel spannender ist die Frage, wieso trotz der Erwähnung im Vorstellungsgespräch und trotz der Angabe, dass eine Sicherheitsüberprüfung gar nicht notwendig sei, plötzlich genau deswegen abgesagt wurde. Man könnte nun annehmen, die Absage ist nicht rechtens. Aber was bringt dir diese Erkenntnis? Bis der Praktikumsplatz eingeklagt wurde, gehen die nächjsten Semester los.

Wenn ich vor der Situation stünde, würde ich zweigleisig fahren. Ich würde erstens nachhaken und deutlich sagen: "Liebes Unternehmen. Wenn dies der einzige Grund für die Absage ist, kann ich Ihnen nicht folgen. Ich habe erstens diesen Auslandsaufenthalt bereits im Vorstellungsgespräch erwähnt und mir wurde zweitens versichert, dass das für die Sicherheit nicht relevant wäre, weil ich mit kritischen Bereichen sowieso nicht in Kontakt käme. Es ist sehr bedauerlich, wenn ich zuerst eine Zusage erhalte und zwar explizit trotz der möglichen Bedenken, die nun im Nachhinein zu einer Absage führen. Da ich weiteren Unternehmen mit Blick auf Ihre Zusage nun auch abgesagt habe, wirft mich das in meinem Studium extrem zurück. Ich ersuche sie daher, ihre Absage zu überdenken und mir wie angekündigt ein Praktikum in nicht sicherheitskritischen Bereichen zu ermöglichen, damit ich mein Studium wie geplant fortsetzen kann."

Ansonsten würde ich die übrigen Unternehmen anschreiben, die Lage schildern, dass du zuerst eine Zusage hattest und nun aus heiterem Himmel die Absage eintraf aus Gründen die zuerst als nicht relevant abgetan wurden und darum zu fragen, dir eventuell kurzfristig ein Praktikum zu ermöglichen.

Schadensersatzpflicht könnte bestehen, wenn
a) ein Praktikum in nicht relevanten Bereichen durchaus möglich gewesen wäre, denn dann ist die Begründung grober Unfug. Entweder man stellt nur Leute ein, die die Sicherheitsprüfungen bestehen, egal ob sie in relevanten Bereichen arbeiten oder nicht, dann muss man das auch von Anfang an so sagen. Mal eien Zusage geben, mal eine Absage, das funktioniert nicht.
b) du auch glaubhaft machen kannst/ belegen kannst, dass es eine Zusage gab und dass man sich über deinen Irak-Aufenthalt unterhalten hat. Hier steht im Extremfall wieder einmal Aussage gegen Aussage, was es etwas erschwert.
c) du trotz Bemühen wirklich dein Studium unterbrechen musst. Sprich: Du musst dich bemühen, dass evtl. irgendwie noch zu lösen.

Denn:
Zusagen sind verbindlich und so wie du es geschildert hast, war sich der Vertreter der Rüstungsfirma des Ganzen bewusst und du hast deinen Auslandsaufenthalt nicht verschwiegen. Er hat nicht unter Vorehalt zugesagt oder mit den Angaben "Wir warten die Sicherheitsüberprüfung statt" Zudem ist ihm als Vertreter eines Rüstungsunternehmens durchaus von Berufswegen bekannt, für welche Bereiche sein Unternehmen Sicherheitsüberprüfungen durchführen will/muss.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Mit der Glaubwürdigkeit: Kommt auf den Konzern an, Florian. Es gibt durchaus Konzerne, die noch andere Standbeine haben oder die über nicht-sicherheitsrelevante Bereiche verfügen. Das eine schließt das andere nicht aus. natürlich ist es bedeutend besser, wenn man beispielsweise im Lebenslauf das Ganze angemerkt hatte.

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#4
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Natürlich war dem Unternehmen das Praktikum bei Bewerbung bekannt. Das Praktikum wurde sowohl im Anschreiben, als auch im Lebenslauf erwähnt. Zusätzlich war natürlich ein Arbeitszeugnis für das gennante Praktikum in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

Also könnte sich das Unternehmen wohl kaum darauf berufen nichts davon gewusst zu haben. Auch die Angaben zum Praktikum waren korrekt und es wurde auch nichts sicherheitsrelevantes getan.

Lt. Aussage des Leiters der Forschung und Entwicklung würde der Bewerber nicht mit sicherheitsrelevanten Bereichen in Berührung kommen. Bei der Absage stimmte die Personalleiterin dem zwar zu, jedoch dürfte ich dann sozugen nicht frei in dem Gebäude rumlaufen, da dort auch sicherheitsrelevante Forschung betrieben wird. Das ist der Ablehnungsgrund und daher ist auch kein Praktikum in einem anderen Bereich bei diesem Unternehmen möglich...

Die Frage ist nur, ob dies auch so rechtens ist?!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40139 Beiträge, 14289x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ einfach. Der TE schreibt selbst, dass er die Absage VOR dem Vertragsschluss bekommen hat. Und einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages, den gibt es nun mal nicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Das ist so nicht richtig. Eine uneingeschränkte Zusage ist eine uneingeschränkte Zusage und auch mündliche Zusagen sind bindend. Oder mit juristischen Fachbegriffen: Es ist eine Absichtserklärung. Wenn es objektive Gründe gibt, wenn der Auslandsaufenthalt beispielsweise verschwiegen wurde, dann gibt es keinerlei Ansprüche. Aber so wie der Autor darstellt, war dem Unternehmen das nicht nur bekannt, es hat auch angegeben, dass es nicht relevant sei, da man mit sicherheitskritischen bereichen nicht in Kontakt käme.

Es steht und fällt damit, wie glaubhaft man darlegen kann, diese Zusage gehabt zu haben und ob man glaubhaft darlegen kann, dass nicht beide aneinander vorbereigeredet haben und sich falsch verstanden haben (auch das wäre möglich als Erklärung).

Unternehmen fallen nicht unter den Verbraucherschutz. Mündliche Zusagen sind erst Recht für Unternehmen bindend. Man hätte die Zusage so nicht abgeben dürfen. So einfach ist das.

Es kann durchaus sein, dass bei der Sicherheitsüberprüfung derart gravierende Dinge bekannt wurden (ich spinne mal rum), dass beispielsweise der Autor vom Verfassungschutz beobachtet wird oder was weiss ich, dann hätte man einen guten Grund, doch noch abzusagen. Also etwas, was bei Aussprechen der Zusage so nicht abzusehen war.

Natürlich kann man schwerlich den Praktikumsplatz selbst einklagen, auch rein zeitlich schon nicht. Aber wenn der Autor, wie er schreibt, die Zusage genutzt hat anderen abzusagen und nun sein Praktikumssemester nicht durchführen kann, was ihn um ein Jahr im Studium zurückwirft, muss das Unternehmen auch dafür gerade stehen.

-- Editiert mepeisen am 01.10.2012 22:03

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40139 Beiträge, 14289x hilfreich)

Nun ja, wenn er so heiss begehrt ist, wie hier geschrieben, dann wird er ja keine Probs haben, einen anderen Platz zu finden.

Im übrigen irren Sie. Vorvertragliche Abstimmungen sind nun mal noch kein Vertrag. Sind noch von vielem abhängig. Z.B. Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Zustimmung des Betriebsrates und eben im sicherheitssensiblen Bereich auch dieser Überprüfung.

wirdwerden

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Im übrigen irren Sie. Vorvertragliche Abstimmungen sind nun mal noch kein Vertrag. Sind noch von vielem abhängig. Z.B. Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Zustimmung des Betriebsrates und eben im sicherheitssensiblen Bereich auch dieser Überprüfung.

Und das bedeutet? Richtig, dass man in der Regel in einem Vorstellungsgespräch niemals direkt eine Zusage bekommt. Sie sollten sich einmal durchlesen, was der Autor geschrieben hat. Der Grund, der angeführt wurde, warum die Zusage nicht eingehalten wurde ist nach Darstellung des Autors genau derjenige Grund, der bei der Zusage noch explizit als unproblematisch dargestellt wurde.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist auch ein Arbeitsvertrag. Punkt. Das einzige, was das Unternehmen schützen kann ist eine schwierige bis vielleicht unmögliche Beweisbarkeit. Im Zweifel hat der Autor den Vertreter des Unternehmens mißverstanden (Aussage gegen Aussage).

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#9
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Nochmal zum zeitlichen Verlauf der Bewerbung bei dem Unternehmen:

1. Es wurden alle Unterlagen beim Unternehmen zur Bewerbung eingereicht, auch mein Aufenthalt im Ausland wurde nicht verschwiegen.
2. Es kam zum Vorstellungsgespräch, in Anwesenheit von 2 weiteren Personen, dort wurde mein gesamter Lebenslauf durchgesprochen. Der Leiter der F&E sagte noch zum Punkt "Iran-Praktikum", also von meiner Seite ist das kein Problem, da er mit sicherheitsrelevanten Bereichen während des Praktikums nicht in Berührung kommt, wg. der vllt. anschließenden Bachelorarbeit müssten wir Mal schaun. Auch die Personalleiterin erwidert darauf, dass dies kein Problem sei. Am Ende des Gespräches sagte man mir mündlich zu. Ich bat noch um eine Themenübersicht des Praktikums zur Vorlage beim zuständigen Professor.
3. Ich erhielt per eMail eine Liste der möglichen Themengebiete und reichte diese beim zuständigen Prof. zur Genehmigung ein.
4. Nach Genehmigung sagte ich dem Unternehmen zu und entsprechend den anderen Unternehmen ab.
5. Ich bekam etwa 1,5 Wochen darauf einen Arbeitsvertrag zugeschickt.
6. Etwa eine Woche nach Erhalt des Arbeitsvertrages, als ich gerade dabei war ihn abzuschicken erhielt ich den Anruf mit der oben geannten Absagebegründung.

Der Praktikumsvertrag mit Unterschrift der Firma liegt mir natürlich vor. Das ist doch bereits der Vertragsabschluss oder nicht?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das so rechtens sein kann. Man stelle sich vor ich arbeite bereits bei einer Firma und werde dann abgeworben von einer anderen Firma. Ich kündige somit bei der alten Firma auf Grund der festen Zusage der neuen Firma. Kündigungsfrist natürlich 3 Monate beim alten Unternehmen und kurz vor beginn (1 Monat) sagt die neue Firma ab. Das darf doch nicht sein.

Mir wird es wohl kaum möglich sein, mir zum 01.11 eine neue Praktikumsstelle zu suchen, daher wird mich die Angelegenheit um min. 1 Semester zurückwerfen. Die Frage ist nur wie man einigermaßen sinnvoll dagegen Vorgehen kann...

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#10
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich muß vorausschicken, dass ich selbst schon sicherheitsüberprüft wurde - allerdings im Behördenumfeld.

quote:

Ist es also rechtens, ohne das Wissen von Person A eine Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen?



Bei einer Sicherheitsüberprüfung ist zwingend eine Sicherheitserklärung abzugeben. Hat A diese Erklärung abgegeben?
Wenn ja, kann das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gerichtlich angefochten werden.

Siehe auch http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=3593(hier Soldat versus Verteidigungsministerium.)

quote:

Wegen der präventiven Funktion der Sicherheitsüberprüfung und wegen des hohen Ranges der zu schützenden Rechtsgüter liegt ein Sicherheitsrisiko bereits dann vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte - wie hier allein in Rede stehend - Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempflindlichen Tätigkeit begründen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG).

Dabei hat im Zweifel das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 SÜG). Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos, die zugleich eine Prognose über die künftige Zuverlässigkeit und Integrität des Soldaten darstellt, darf sich jedoch nicht auf eine vage Vermutung oder eine rein abstrakte Besorgnis stützen.




Letzte Frage: Ist A Deutscher - wenn ja, nativ oder Migrant?

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#11
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 23x hilfreich)

Meine ursprüngliche Ansicht, das ein "ablehnende" Sicherheitsüberprüfung einen belastendenden Verwaltungsakt darstellt, mußte ich revidieren.

quote:<hr size=1 noshade>
Der Betroffene kann gegen die Entscheidung, in seiner Person liege ein Sicherheitsrisiko im Sinne des § 5 Abs. 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 – SÜG –2 vor, Rechtsschutz durch Erhebung einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO in Anspruch nehmen.
<hr size=1 noshade>

(stark beamtenlastig: http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/sicherheitsueberpruefung-fuer-schlapphuete-330436)

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#12
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
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Beginner
(52 Beiträge, 23x hilfreich)

Wobei mich ein bisschen wundert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft da mit reinregiert.

Hier sei mal kurz den Ablauf einer Sicherheitsüberprüfung skizziert:

Der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens Borgward überreicht dem Probanden ein Formular "Sicherheitsüberprüfung".
Die Dinger sind bundesweit standardisiert und werden bspw. vom Verfassungschutz herausgegegeben. Da werden dann so lustige Dinge erfragt wie persönlicher Werdegang, Auslandsreisen, Geburtsdaten der Eltern, Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und persönliches Umfeld(Ehepartner, eventuell Freunde).

Wenn ich so ein Ding ausfülle, kommt bei Urlaubsreisen immer ein Strich("gar keine wegen dem Prüfungsstreß") rein, Freunde habe ich grundsätzlich nicht("Man kann ja heutzutage niemanden mehr trauen").
Dann gibt es seitens des Amtes auch nichts abzulehnen. Basta. Dein iranisches Intermezzo hätte ich gar nicht erst erwähnt. Allwissend sind die Brüder nicht, sie haben nur ihre Datenbanken.

Zurück zum Formular. Wurde dieses ausgefüllt, so gibt man es beim Sicherheitshansel wieder ab.
Dieser fragt (unter vier Augen) manchmal zurück , um Probleme abzuchecken("nordkoreanische Ehefrau mit EV wegen Kaufsucht bezüglich Dual-Use Gütern").
Dann werden die Formulare zum Verfassungschutz geschickt, erst dieser prüft die Unterlagen, indem in diversen Datenbanken geguckt wird. Welche das sind, steht in der Wikipedia.

Es gibt in D keine Datenbanken über Urlaubsreisen. Der Flugdatenaustausch füllt nur US-Datenbanken.

Anschließend geht die ganze Chose wieder zurück: Verfassungsschutz --> Geheimschutz Borgward --> Deliquent

-- Editiert geprellte Tochter? am 02.10.2012 07:55

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#13
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Also nochmal: Dass man nach einer Sicherheitsüberprüfung bei einer Rüstungsfirma abgelehnt wird, das ist für sich genommen OK. Dass man bei außergewöhnlichen und nicht erwartbaren neuen Erkenntnissen die getroffene Zusage zurückzieht, ist ebenfalls OK. Aber beides dürfte nicht vorliegen.

Dass du sogar den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen hast, dass dein Auslandsaufenthalt in den Bewerbungsunterlagen genannt wurde, das dürfte eindeutig alles zu deinen Gunsten verändern. Damit erleichtert sich die Beweisbarkeit. Und es geht nur ums Praktikum, nicht um die folgende Bachelor-Arbeit. Die liegt in der Zukunft und lass dich nicht drauf ein, beides kausal zu verbinden, auch wenn es gut ist, ein Unternehmen zu haben, wo man auch seine Abschlussarbeit oder weitere notwendige Praxissemester ablegen kann.

Insofern hast du auf jeden Fall Anspruch, denn wie ich bereits sagte: Auch mündliche Arbeitsverträge sind rechtsverbindlich. Und einen guten Grund lässt das Unternehmen nicht erkennen. Das problem bei mündlichen Arbeitsverträge ist immer die Beweisbarkeit, denn man nimmt ja nicht mehrere Zeugen mit ins Vorstellungsgespräch. Und damit werden solche Zusagen immer schwer bis unmöglich beweisbar. Durch die Zusendung des Arbeitsvertrages hat sich aber alles zu deinen Gunsten verschoben.

Telefoniere die anderen Unternehmen ab, manchmal können die einen durchaus noch dazwischen schieben. Zeige den Willen, das irgendwie zu regeln. Eine Klage auf Schadensersatz, ein Einklagen auf den Praktikumsplatz, da gehen so viele Monate ins Land, dass dir das kurzfristig nicht hilft. Und wenn du doch wider Erwarten woanders unterkommt oder das Rüstungsunternehmen seine Meinung bei etwas positivem Druck nochmal ändert, dann freue dich. Konfrontation bringt hier im Moment gar nichts.

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-- Editiert mepeisen am 02.10.2012 08:09

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40139 Beiträge, 14289x hilfreich)

Auch mündliche Arbeitsverträge können geschlossen werden, richtig. Aber hier sollte ja ein schriftlicher geschlossen werden. Folglich gab es eben noch keinen.

Vielleicht noch einen Hinweis darauf, was alles überprüft wird. Möglicherweise relativ wenig vom Verfassungsschutz. Aber, dass die nur Datenbanken überprüfen, das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Bei mir wurde seinerzeit wesentlich mehr überprüft. Ich wurde sogar vom "Metzger meines Vertrauens" , der drei Häuser weiter seinen Laden hatte, angesprochen, ebenso von meinem Exmann u.s.w.

wirdwerden

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Auch mündliche Arbeitsverträge können geschlossen werden, richtig. Aber hier sollte ja ein schriftlicher geschlossen werden. Folglich gab es eben noch keinen.
Das ist vollkommen egal. Ein Vertrag ist ein Vertrag. Ob er nun mündlich geschlossen wurde oder schriftlich. Ob nun die Absicht zum Vertragsschluss mündlich angekündigt wurde oder durch Zusenden des unterschriftsfertigen Vertrages angezeigt wurde. Das ist alles vollkommen egal. Das einzige Problem bei mündlichen Verträgen oder mündlichen Absichtserklärungen ist die Beweisbarkeit. Das wars aber auch schon.
Der Schriftform eines Vertrages bedarf es ausschließlich in ganz wenigen Fällen, beispielsweise bei Immobilienkäufen.

Ein Unternehmen genießt keinen Verbraucherschutz. Ein Unternehmen genießt in aller Regel kein Recht auf Widerruf. Ein Unternehmen muss zu abgeschlossenen Verträgen stehen. Egal ob mündlich oder schriftlich.

Es gibt für das Unternehmen nur die Möglichkeit, dass man mißverstanden wurde (was spätestens nach Zusenden des Vertrages wohl kaum der Fall sein kann) oder daß man wirklich einen richtig guten Grund vorweisen kann, der so nicht abzusehen war.

-- Editiert mepeisen am 02.10.2012 10:59

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#17
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

So, jetzt habe ich die Absage von der Firma auch schriftlich vorliegen und kann euch genaueres sagen.

Also die Firma kündigt / widerruft den Praktikumsvertrag.

Hintergrund: Wie Ihnen im Vorstellungsgespräch erklärt wurde, unterliegen wir hinsichtlich unseres Geschäftsfeldes gewissen Beschränkungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) führt bei allen unseren Beschäftigen eine sog. Sicherheitsüberprüfung durch.

Ihr Praktikum im Iran im Jahr 2009 wird nach Auskunft unseres Sicherheitsbeauftragten leider zu einer Ablehnung führen, da der Iran auf der Liste des BMWi als sicherheitskritscher Staat geführt wird. Eine Beschäftigung in unserem Betrieb ist daher ausgeschlossen.

1. Die Firma leugnet also, dass im Vorstellungsgespräch keine Rede von einer Sicherheitsüberprüfung war bzw. es gesagt wurde, dass diese nicht benötigt wird.
2. Wenn dies so eindeutig ist, dann müsste dies doch auch vor der Zusage bekannt gewesen sein.
3. Wo finde ich die Liste vom BMWi? Und ist es wirklich so, dass man in dem Bereich nicht mehr arbeiten kann, wenn ein Praktikum in einem sicherheitskritischen Staat absolviert wurde? War der Iran 2009 auch schon unter den sicherheitskritischen Ländern?

Ich bin momentan ein wenig fassungslos, da ich mir niemals vorstellen konnte, dass soetwas in Deutschland passiert. Das ist meiner Meinung nach Diskriminierung pur. Nur weil ich mein Praktikum mit Auslandserfahrung außerhalb Europas absolvieren wollte, habe ich jetzt bei 100 von Firmen in der Sicherheitsbranche keine Chance mehr einzusteigen. Unabhängig von meiner persönlichen und akademischen Eignung? Das kann doch nicht rechtens sein...

Wie könnte man nun Vorgehen? Die Firma bitten trotzdem eine Sicherheitsüberprüfung beim BMWi einzuleiten und dann bei Ablehnung dagegen widerspruch einlegen? Oder seht ihr da gar keine Chance...

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#18
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Keiner einen Rat für mich?

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Es gab schon Vorschläge.

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#20
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich meine speziell zu meinen Fragen (siehe letzter Thread).

Insbesondere, wo steht, dass das BMWi sämtliche Bewerber die in sicherheitskritischen Ländern ein Praktikum absolviert haben ablehnen darf. Weiterhin fand das Praktikum im Jahr 2009 statt, war der Iran damals auch schon auf der Liste sicherheitskritischer Staaten?

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