6 Monate Frist, frühzeitige Kündigung möglich?

17. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Monate Frist, frühzeitige Kündigung möglich?

Hallo, ich bin neu hier und brauche ein rat von Euch. Ich füre kurz eingei Informationen auf und beschreibe dann mein Vorhaben.

- seit 4 Jahren angestellt
- paralel 4 Jahre nebengewerblich tätig (AG war Informiert)
- seit 2 Jahren habe ich von meinem AG Gehaltserhöhung und ein Dienstwagen bekommen, dafür müsste ich mein Unbefristetätes Vertrag den Kündugungsfrist (seitens AG und AN) von 6 Monaten zustimmen und im Vertrag hinzufügen.

Nun meine Problem, durch einige Umstruckturierung in unser Firma hat sich die Arbeitsverhältnis mit den Mirarbeitern und Vorgestentzen sehr start verschlächtert. So das ich mich gemoppt fühle und seit Monaten nicht mehr gefördert werde. Keine Motivation und möchte eigentlich nicht mehr zur Arbeit. In meinem Nebengewerbe läuft es so gut, dass ich nur noch Jobs ablehen muss, was auf dauer meien Kunden verschräken wird.

Zu meinem Plan, ich möchte mich nun komplett Selbständigig machen und Kündigen. Mit meinem AG habe ich mich schon darüber unterhaltn, die waren nicht Glückich und haben mir die 6 moante Kündiugnsfrist unter die Nasee gehalten.

So lange kann ich nicht warten und als Designer macht es kein sinn jemanden so lange fest zu Binden, da ich nicht Creative arbeiten kann und das Ergebniss wird den nicht gefallen. AG will es nicht verstehen und bestäht auf Ihren anspruch.

Was kann ich machen? Ich möchte die Schmutzigen tricks icht nutzen, wie Beleidigun und sonstiges. Krankschreibung müsste ich öffters mal einreichen müssen, da ich sonst für mein Vrohaben nicht frei bekommen werde. Zudem habe ich bis jetzt 340 Stunden überstunden angesammelt, die möchte ich auf jeden fall noch durchsetzen. Es Reicht mir auch wen ich nur die Helfe der Überstunden erhalte, wen ich dafür frühzeit gehen kann oder Entlassen werde.

Die erste vormele Kündung habe ich bereits angereicht, wurde mich ohne Schrifliche Komentag zurückgeben. Mit der bitte den frist von 6 Monaten zu erwehnen. Was ich nicht tun möchte, da mein Wunsch auf eine Vorzeitige Kündiung besteht und meine Überstunden mit freizeit oder Endgelt beglichen werden soll.




27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.01.2011 14:44:02
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18396 Beiträge, 6753x hilfreich)

... wenn dein AG sich nicht auf einen aufhebungsvertrag einlässt, bleibt dir nur die ordentliche kündigung.


randbemerkung: wenn du als selbständiger bestehen willst, solltest du deine rechtschreibung. wie willst du auch nur ein fehlerfreies angebot hinbekommen?

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#3
 Von 
guest-12317.01.2011 14:44:02
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn der AG nicht auf einen Aufhebungsvertrag eingeht, gilt die Kündigungsfrist von 6 Monaten und Du musst eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung ausstellen.

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Kannst Du in Deinem Nebenjob nicht eine Kooperation eingehen? Kenne ich von mehreren Kreativen, dass die sich gegenseitig aushelfen.

-- Editiert am 17.01.2011 14:52

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#5
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

... über die Rechtschreibung mache ich mir am wenigsten sorgen, bei meiner Kundenstamm ist es ausreichend! In den letzten Jahren kann ich gute Fortschritte in meiner Schrift und Sprache erkennen, wen man bedankt, dass ich insgesamt 8 Jahre Deutsch spreche. Ich arbeite in Deutschland und habe auch ein deutschsprachiges Arbeitsvertrag!

Gut ich verstehe, ich kann auch keine Fristlose Kündigung einreichen, da ich kein Wichtigen Grund habe. Das was (Mobbing usw.) führt ja immer bis zum Gericht, dafür habe ich keine Zeit. Die Einigungen die man trift, sollte man es nicht schriftlich machen? Mein AG will nachdem ich Ordentlich gekündugt habe erst mit mir verhandeln. Dann ist ja aber schon zu spät, oder?

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#6
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Hallo gimbo

quote:
wenn man bedankt, dass ich insgesamt 8 Jahre Deutsch spreche



Dafür ist dein Deutsch echt top. :)


Gruß
AZ

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#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Die Kündigung und die Einigungen müssen schriftlich sein (Kündigungen bedürfen immer der Schriftform; Einigungen ohne Schriftform? Wie will man dann etwas beweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht.)

Nein, für eine Einigung ist es nicht zu spät. Wenn die Gemüter nicht schon überkochen kann immer noch eine vernünftige Lösung für beide Seiten getroffen werden. Erklär dem AG, dass Du Dich nicht mehr wohlfühlst und z. B. gerne bereit bist noch halbtags bis zum endgültigen Ausscheiden für ihn weiterzuarbeiten oder auch gerne als Selbstständiger für Ihn Aufträge zu übernehmen und ihm zu helfen.

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#8
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

... was sagt Ihr zu mein Kündigung. Erstmal sollte man mit dem Überstunden was aushandeln und erst dann Kündigen, oder? Ich habe vor mein AG erwähnt das ich Kündigen möchte, reiche aber erstmal eine Aufhebungs schreiben ein. Die Kündigung folg dann nach der Aufhebungszusage, oder so in etwa.

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#9
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

... ich habe die Leitung den vorschlag gemacht, dass ich auch von Zuhause aus oder in meiner Selbstständigkeit die Projekte übernehmen kann vorgeschlagen. Für den Inhaber war das i.O. nur der Geschäftsführer will es nicht so, er findet das alles zu Knudel Mudel oder so was. Das verstehe ich nicht, aber Positiv hört sich das nicht an.

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#10
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn er Dir schon gesagt hat, dass er erst nach der Kündigung mit Dir verhandeln wird, dann wird er wohl nicht sofort auf einen Aufhebungsvertrag eingehen.

Ich würde eine normale Kündigung schreiben:
Kündigung meines Arbeitsvertrages

Sehr geehrte(r) Frau / Herr,

unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum xx.xx.xx.

Mit diesem Schreiben beantrage ich zudem die restlichen xx Tage meines Jahresurlaubes sowie die von mir geleisteten xxx Überstunden, so dass mein letzter Arbeitstag der xxx wäre.

Weiterhin bitte ich um Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Ich bedanke mich für die stets angenehme Zusammenarbeit und für alles, was ich in Ihrem Unternehmen lernen durfte.

Weiterhin wünsche ich Ihnen und dem Unternehmen auch für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

handschriftliche Unterschrift.



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Und außerdem einen Termin beim Inhaber holen und diesen überzeugen, dass es kein KuddelMuddel ist, sondern Du gerne bereit bist, auch weiterhin zu helfen. Am besten mit einem schriftlichen Angebot in der Tasche (wie schon geschrieben, halbtags bis zum Ende, oder auch Hilfe als Selbstständiger).

-- Editiert am 17.01.2011 15:24

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#11
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

... ich habe das Gefühl, dass er mich Hoch nehmen möchte. Wen das aber nur der eizige Weg ist, dann müss ich es wohl so tun. Danke an allen hier die mir so schnell geholfen haben.

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#12
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Der GF könnte auch einfach zu KONSERVATIV sein.

Probier Dein Glück noch einmal beim Inhaber.

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#13
 Von 
guest-12317.05.2019 10:13:19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll denn passieren, wenn er zu einem früheren Zeitpunkt kündigt? Bei Resturlaub und knapp 9 Wochen Überstunden soll der AG erstmal vor Gericht beweisen können, dass er in dieser Zeit keinen Ersatz finden konnte und ihm ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

MfG, carsten_tm


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#14
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Bei Resturlaub und knapp 9 Wochen Überstunden soll der AG erstmal vor Gericht beweisen können, dass er in dieser Zeit keinen Ersatz finden konnte und ihm ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.


Das Problem, carsten, ist, dass man sich Urlaub und Überstundenausgleich nicht einfach selbst verordnen kann, nur weil man diese Ansprüche noch hat.


Gruß
AZ

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12317.05.2019 10:13:19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, AZ. Wenn ich in diesem Fall den AV einfach meinerseits mit 3 monatiger Frist kündige und in dieser verbleibenden Zeit Resturlaub und Überstunden eigenmächtig nehme, ist der AG am Zug.
Und da sehe ich wenige Chancen, dass er dem AN wirklich Ärger bereiten kann. Zunächst versucht er die letzten drei Monate Lohn einzubehalten. Und wenn ich den Fall richtig verstanden habe, würde der OP dies durchaus in Kauf nehmen.

Wenn, welchen wesentlichen Punkt habe ich übersehen?

MfG, carsten_tm

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#16
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, die Kündigung ist eingereicht, bzw. in seinem Fach. Wie lange darf der AG auf einen Antwort Zeit nehmen?

Über die Überstunden: Die Überstunden werden im System von mir eingetragen, jede Job wird genau erfasst, Sie wird für Kalkulation genutzt. Ich darf da auch kein Fehler machen, falls ich mal nichts zu tun habe oder im Leerlauf bin, muss ich die Zeit auf Diverses eingeben. Dadurch hat der AG auch den Überblick auf meine geleistete Stunden und kann Sie so abrechnen.

In mein Vertrag (kein Tarifvertrag) wird über die Überstunden nichts erwähnt (muss ich mir noch genau durchlesen.), gibt es da regeln?

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#17
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Der AG muss nicht auf die Kündigung antworten. Wichtig ist nur, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und eingegangen ist. Hast Du Dir den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen lassen? Stehen in der Kündigung Urlaubsanspruch und Überstunden mit drin?

Das die Stunden so genau dokumentiert sind, ist hervorragend. Damit hast Du keine Beweisnot, dass Du diese Stunden auch geleistet hast.

Bist Du als normaler Angestellter oder als leitender Angestellter bei Deinem AG tätig? Danach richtet sich das mit den Überstunden. Hier mal ein Link:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite114.htm

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#18
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin kkiser,

danke für deine schnelle Antworten, hatte Gestern viel um den Ohren. Ich bin bei meinem AG als Angestellter tätig und bis heute habe ich noch keine Eingangsbestätigung der Kündigung erhalten. Mein AG hat kein Zeit mehr für mich, er ist sehr Bussi ;-) werde Ihn aber gleich ein E-Mail schreiben. Wen er mein E-Mail antwortet, kann es als Bestätigung verwenden?

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#19
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo Gimbo,

wenn der auf Deine E-Mail geantwortet hat ist alles im grünen Bereich.

Als normaler Angestellter und bei den Beweisen für die Überstunden, die Du ja schon lange hast, da Dein AG auf dieser Grundlage abrechnet, hast Du lt. meinem o. g. Link sehr gute Chancen die Überstunden als Freizeit zu bekommen.

Ich denke, dass Dein GF ein bisschen beleidigt ist, weil Du kündigst und für Dich etwas Neues gefunden hast. Vielleicht auch ein bisschen Eifersucht. Der bekommt sich bestimmt wieder ein.

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#20
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

der AG hat immer noch nicht geantwortet, weder E-Mail noch schriftlich. Meine zweite E-Mail ist auch schon raus, mal schauen ob er mir Morgen antwortet.

Danke!

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#21
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wenn er auch auf die zweite E-Mail nicht reagiert, dann schick die Kündigung noch einmal per Einschreiben Rückschein hin, damit Du etwas in der Hand hast.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG hat jetzt auf meine zweite Mail geantwortet, nur mit "JA" und sonst nichts weiter. Nun mein nächstes bedenken, 3 Wochen hat der AG nach Kündigungseingang Zeit den Wiederspruch mir auszuhändigen? Falls das nicht geschähen sollte, dann ist mein Forderung die ich in der Kündigungsschreiben erwähnt habe rechtskräftig. Wo ich hinaus möchte sind meine 9 Wochen Überstunden, die ich mitnehmen möchte.

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#23
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Was hast Du denn in die Mail geschrieben?

Der AG kann der Kündigung nicht widersprechen, höchstens dem Überstundenausgleich. Die 3 Wochen gelten nur für AN, damit diese ggf. Kündigungsschutzklage erheben können.

Wenn er wegen der Überstunden Ärger macht, dann bleibt leider nur der Gang zum Anwalt

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#24
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi KKiser, bist du ein Anwalt? Befasst du dich auch mit AGBs? Wen du Interesse hast würde ich dich in Zukunft um Rechtliche beistand beauftragen.

Noch eine Frage: Die Überstunden habe im Kündigungschreiben mit der Aufforderung auf Freie Tage erwähnt. Wie lange hat der AG Zeit dazu Stellung zu nehmen? Nicht das er auf letzte Sekunde wartet und Sie mir Verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi Gimbo, ich bin keine Anwältin, sondern Betriebswirtin mit Vertiefung Personal.

Hat der AG denn jetzt außer "JA" überhaupt schon eine Reaktion gezeigt?

Es gibt keine gestzliche Frist, in der der AG den Urlaub oder die Überstunden genehmigen muss. Unsere Rechtssprechung sieht es aber so, dass er sich nach 4 Wochen entschieden haben sollte. Tut er das nicht, musst Du noch einmal nachhaken, und wenn er stur bleibt, dann wird das leider nur ein Anwalt in die Hand nehmen können.

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#26
 Von 
gimbo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

... ahh ich verstehe. Nein außer einen "JA" habe ich von Ihm nicht gehört. Ich gehe mal davon aus, das er da hinaus möchte, auszügern. Wir wollten uns eigentlich letzte Woche zusammensetzen, dazu ist es leider nicht gekommen. Er ist nicht Manns genug und Weicht mir immer aus, muss Ihn aber diese Woche mal erwischen. Ich habe echt kein Lust mehr auf mein Arbeit. Wen ich die Jobs von meine Nebengewerbe annehme, habe ich für mein AG null Energie. Die Anferagen von meiner Nebengewerbe darf ich nicht verweigern und bei der Arbeit muss ich auch noch auftauchen. Ich werde langsam Weich und denke schon über Blaumachen. Ich meine wie Stur muss man da bitte sein?

Wen ich einfach so fehle, dann kann der AG mich ja Fristlos Kündigen (Passt!!!) und mich Anzeigen kanner auch (nicht gut!). Gibt es da noch eine Andere Schlupfloch?


-- Editiert am 25.01.2011 15:47

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#27
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Schade, dass Dein AG sich so stur stellt. Kommst Du auch an den Inhaber nicht mehr heran? Der klang ja ganz vernünftig.

Ansonsten ist es bei Dir ein bisschen schwierig, da Dein AG ja schon weiß, dass Du Dein Nebengewerbe ausbauen willst. Wenn er Dich z. B. während einer Krankheit mit Kunden erwischt oder so, kann es eine Menge Ärger geben.

Und gar nicht mehr auftauchen nach 4 Jahren ist auch keine Lösung. Der AG könnte Dich auf Schadensersatz verklagen, Du bekämst kein vernünftiges Zeugnis mehr.

Ein Schlupfloch kenne ich da leider nicht. Wenn der AG von Deinem Gewerbe noch nichts wüsste..., aber so ...

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