Beliebte Rechtsirrtümer Zahlungstermin
Alle Rechtsgebiete- Man muss einen Schuldner dreimal mahnen, bevor man gegen ihn vorgehen kannLeserwertung: 5,0/5,0
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von | Beliebte RechtsirrtümerDas stimmt so nicht: Der Gläubiger einer Rechnung muss den Schuldner gar nicht anmahnen, um die Forderung gerichtlich geltend zu machen./ Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, d.h. sofort zu bezahlen, außer es wurde ein gesonderter Zahlungstermin vereinbart oder in der Rechnung eine Zahlungsfrist eingeräumtRechnungFälligkeitZahlungsterminFristMahnung
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