hallo,
am 21.09.16 hat Familie M. ihren Anschluss bei unitymedia gekündigt. Es handelte sich um eine außerordentliches Kündigungsrecht von 3 Monaten, da am neuen Wohnort unitymedia nicht verfügbar ist. Familie M. hat zum 05.11. gekündigt, da die neuen Mieter dann auch gleich den Anschluss kündigen wollten.
Somit hätte Familie M. den Vertrag noch bis 31.12. bezahlen müssen.
Familie M konnte wegen Bauverzögerung aber leider erst zum 15.11. umziehen und Unitymedia hat den Anschluss (Fernsehen, Internet) bereits zum 07.11. wegen der Kündigung abgestellt. Es ging somit ab 07.11. weder Fernsehen noch Internet.
Unitymedia besteht aber auf Begleich der Rechnungen bis 31.12..
Hätte dann nicht auch bis 31.12. der Anschluss frei geschaltet sein müssen ?
Sonderkündigung Unitymedia
22. März 2017
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Frage vom 22. März 2017 | 15:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderkündigung Unitymedia
Notfall? Mehr lesen!
#1
Antwort vom 22. März 2017 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (127170 Beiträge, 40765x hilfreich)
Nö.
Der Anschluss war zum Zeitpunkt X gekündigt, dann wird der auch abgeschaltet.
Warum solte der Nachfolger in der Wohnung bis zum 31.12 keinen Unitymedia Anschluß haben dürfen?
#2
Antwort vom 24. März 2017 | 16:54
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3451x hilfreich)
Die 3-Monats-Zahlung stellt eine Art Vertragsstrafe dar und ist daher zu zahlen, auch wenn man diese Leistung nicht nutzen kann. Das ist im TKG leider etwas verklausuliert, aber die vorherrschende Meinung geht in die Richtung.
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