Umsatzsteuerliche Behandlung bei Vermietung eines Tagungsraumes

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gangyou
Status: Beginner (54 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuerliche Behandlung bei Vermietung eines Tagungsraumes

Guten Morgen zusammen,

die bloße Raumvermietung ist nach § 4 Nr. 12 UStG von der Steuer befreit. Wie wäre es wenn ich zB den Beamer, Pinnwand und einen Moderationskoffer mitvermiete. Sind es Nebenleistungen die dann auch steuerfrei wären? Über Nachrichten würde ich mich freuen! Vielen Dank!

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1 Antwort
#1
 Von 
Cybert.
Status: Junior-Partner (5235 Beiträge, 1243x hilfreich)

Ohne nachzulesen würde ich das vom Gefühl bejahen.

Was natürlich eine Vorsteuerberichtigung bei einem sehr teuren Beamer auslösen würde. :)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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