Abschreibung KFZ

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lisa123123
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschreibung KFZ

Hallo,

wenn man im letzten Jahr eine falsche Abschreibung berechnet hat, die Nutzungsdauer stimmt nicht dementsprechend auch nicht der Abschreibungsbetrag. Kann man das bei der Steuererklärung in diesem
Jahr irgendwie korrigieren?

Notfall? Mehr lesen!



2 Antworten
#1
 Von 
taxpert
Status: Student (2534 Beiträge, 672x hilfreich)


Zitat (von H7.4 EStH):
Unterlassene oder überhöhte AfA


- AfA - Allgemein


Ist AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 Satz 2 EStG oder § 7 Abs. 2 EStG unterblieben, kann sie in der Weise nachgeholt werden, dass die noch nicht abgesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Buchwert) entsprechend der bei dem Wirtschaftsgut angewandten Absetzungsmethode auf die noch verbleibende Restnutzungsdauer verteilt werden (>BFH vom 21.2.1967 - BStBl III S. 386 und vom 3.7.1980 - BStBl 1981 II S. 255 ).

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Lisa123123
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Das Fahrzeug wurde erst geleast und dann weiter finanziert. Letztes Jahr wurde nur eine Nutzungsdauer von 3 Jahren angesetzt. Kann man die Nutzungsdauer dann einfach auf 6 Jahre hochsetzen und als neuen Anschaffungswert den Wert nehmen abzüglich des falschen Abschreibungsbetrages?

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