Wir haben in unserer Mietwohnung an einigen Fenstern bzw. den Balkontüren eine Kindersicherung angebracht, damit die Kinder die Fenster bzw. Türen nicht selbstständig öffnen können. Die vorhandenen Fenstergriffe hatten leider einen zu kurzen Stift, sodass die Anbringung der Kindersicherung (eine Art Scheibe, die hinter den Griff montiert wird) nicht möglich war, daher haben wir andere handelsübliche Griffe aus dem Baumarkt montiert.
Dies fiel den Vermietern nun im Rahmen eines anderweitigen Handwerkerbesuchs auf, sie werfen uns vor dass es sich bei dem Austausch der Fenstergriffe um eine bauliche Veränderung handeln würde. Sie hätten darüber informiert werden müssen und hätten dann einen Schreiner beauftragt damit eine "fachmännische Montage" erfolgt. Nun verlangen sie auch die Herausgabe der Original-Griffe.
Ich finde das ziemlich übertrieben - schließlich war ein Ausbau der Griffe schon für die Montage der handelsüblichen Kindersicherung nötig, hätte dafür ja auch keinen Schreiner beauftragt...auch ist ein Rückbau unsererseits im Falle eines Auszuges ja problemlos möglich, handelt es sich dann wirklich um eine bauliche Veränderung? Zudem frage ich mich jetzt auch ob es sinnvoll ist, die Originalgriffe den Vermietern zurückzugeben, in dem Fall kann ich beim Auszug ja den Originalzustand nicht mehr wiederherstellen und bin dann im ungünstigsten Fall gezwungen die Zusatzkosten zu übernehmen wenn die Vermieter tatsächlich einen Schreiner mit der Neumontage beauftragen.
Wie seht ihr das?
Austausch Fenstergriffe - bauliche Veränderung??
Wenn die Originalgriffe ohne Beschädigung bei Auszug wieder eingebaut werden können, dann bin ich sehr gespannt auf die Begründung, warum das eine bauliche Veränderung sein soll. Die Forderung zur Herausgabe der angemieteten Griffe entbehrt auch jeglicher Grundlage. Die wurden an euch mitvermietet. Auch dafür zahlt ihr Miete. Warum solltet ihr die vor Rückgabe der Mietsache zurückgeben?
Ich würde versuchen herauszubekommen, wo die Vermieter das Problem sehen. Haben sie Angst vor Beschädigungen der Fenster oder Originalgriffe? Aus meiner Sicht könnt ihr die Anfrage der Vermieter zwar einfach ablehnen, weil die Rechtsgrundlage für deren Ansinnen fehlt. Aber im Sinne eines guten Mietverhältnisses wäre es gut, wenn man den Hintergrund verstehen würde. Vielleicht würde es den Vermietern auch helfen, wenn ihr ihnen zeigt, wie leicht man die Griffe montieren und demontieren kann.
Sehe ich etwas anders. Die Fenstergriffe sind zwar mit gemietet; allerdings in Funktion, also am Fenster. Ob man da wirklich auf Konfrontation gehen muss. Ich würde sie dem Vermieter geben, allerdings nur gegen Empfangsbekenntnis, und gut ist.
wirdwerden
Das würde ich nicht tun. Am Ende des Mietverhältnisses würde ich die Originalgriffe wieder einbauen und fertig. Ich sehe keinerlei Grund warum ich dem Vermieter diese Griffe überlassen sollte. Klar kann man sagen, dann ist der VM in der Aufbewahrungspflicht aber ich persönlich habe die Sachen, für di ich verantwortlich bin auch gerne bei mir. Dann weiß ich was damit passiert. Eine bauliche Veränderung sehe ich darin nicht.ZitatIch würde sie dem Vermieter geben, allerdings nur gegen Empfangsbekenntnis, und gut ist. :
-- Editiert von User am 28. November 2023 15:41
Danke für eure Einschätzungen. Die Vermieter sind leider in jeglicher Hinsicht sehr schwierig und penibel, sind auch der Ansicht alles in der Wohnung ist das Beste vom Besten (inkl der Fenstergriffe), ich denke die Gründe für die Vorwürfe aktuell sind einerseits Angst vor Beschädigung, andererseits auch das Bedürfnis über alles die Kontrolle zu haben. Bzgl der Herausgabe der Griffe werde ich versuchen diese zunächst zu behalten mit dem Hinweis dass wir ja den Originalzustand wiederherstellen müssen. Sie werden dann wahrscheinlich darauf bestehen den Rückbau durch einen Schreiner vornehmen zu lassen, was ich sehr übertrieben fände und auch nicht bereit wäre etwaige Zusatzkosten zu übernehmen...
Dann baut sie halt jetzt wieder zurück.
Geht leider nicht da wir die Kindersicherung ja noch benötigen. Bislang wissen sie ja auch nur bei einem Fenster von dem ausgetauschten Griff (da der von einem Handwerker aus anderen Gründen ausgetauscht wurde und dabei herauskam dass der Originalgriff durch einen von uns ersetzt wurde). Jetzt kam halt die Anfrage ob noch weitere Griffe ausgetauscht wurden mit den o. g. Vorwürfen. Stellt sich eher die Frage ob ich verpflichtet bin ihnen zu sagen dass an anderen Türen auch noch was verändert wurde. Wäre auch eine Option dazu nichts zu sagen und alles beim Auszug wieder rückzubauen. Sollte das aber auf anderen Wegen zwischendrin rauskommen ist Ärger natürlich vorprogrammiert.
Meiner Meinung nach gehört der Austausch technischer Einrichtung nicht zur Gestaltungsfreiheit die einem Mieter zugestanden wird. Entsprechend begründen solche Aktionen einen Rückbauanspruch des Vermieters auch wenn durch den Austausch kein Schaden am Mietobjekt besteht.
ZitatStellt sich eher die Frage ob ich verpflichtet bin ihnen zu sagen dass an anderen Türen auch noch was verändert wurde. :
Entsprechend o.g. Aussage Ja, spätestens dann wenn der VM hier konkret nachfragt.
Ich glaube bei meinen Vorrednern besteht eine gewisse Unkenntnis darüber wie leicht ein Fenstergriff auszutauschen ist.
Ginge es um ein Türschloss würden die selben Schreiber sagen: Kein Thema, tausch aus
Ich würde behaupten, ein Fenstergriff ist normalerweise leichter, schneller und weniger fehleranfällig zu tauschen als ein Schließzylinder.
Das sind zwei Schrauben die den Griff bestehend aus einem normierten, sich drehenden Vierkanteisen festhalten.
Was hier eine Bauliche Veränderung sein soll ist mir rätselhaft. Genauso wenig warum das ein Schreiner machen soll.
Etwas anderes sind hier sicherlich die Beschläge oder die Getriebeschnecke, das ist ja alles original bzw. wäre nur bei einem defekt zu tauschen.
Ich würde hier die originalgriffe aufheben und beim Auszug wieder tauschen. Oder, je nach Stimmung und Verhältnis dem Vermieter einfach zeigen wie einfach das geht.
Im Übrigen behaupte ich, das man durchaus einen Anspruch begründen kann, Fenstergriffe zum Zwecke der Kinder(absturz)sicherung temporär auszutauschen wenn das schadlos möglich ist.
-- Editiert von User am 28. November 2023 23:37
ZitatIch glaube bei meinen Vorrednern besteht eine gewisse Unkenntnis darüber wie leicht ein Fenstergriff auszutauschen ist. :
Es kommt gar nicht darauf an ob ein Austausch einfach oder kompliziert ist, die Frage ist nur ob es dem Mieter erlaubt ist oder nicht.
Bei einem gemieteten Auto dürfte der Fahrzeugmieter auch nichts umbauen! Das der Miete einer Wohnung die Wohnung z.B. in einer neuen Farbe streichen darf (was bei einer Automiete auch nicht erlaubt ist) liegt daran das der Gesetzgeber dem Mieter einer Wohnung eine sogenannte Gestaltungsfreiheit einräumt. Diese Gestaltungsfreiheit hat aber auch Grenzen. So lässt sich eine WC-Schüssel auch leicht austauschen, trotzdem darf der Mieter dies nicht eigenmächtig tun.
Selbstverständlich darf ein Mieter die Fenstergriffe ohne Genehmigung des Vermieters tauschen, wenn diese so einfach zu tauschen sind wie hier beschrieben. Es erfolgt kein Eingriff in die Bausubstanz, beim Auszug werden die alten Griffe wieder montiert.
ZitatSo lässt sich eine WC-Schüssel auch leicht austauschen, trotzdem darf der Mieter dies nicht eigenmächtig tun. :
Das sieht jedenfalls der Deutsche Mieterbund anders:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/umbauten-und-einbauten.html#:~:text=Auch%20ohne%20Vermietererlaubnis%20kann%20der,Steckdose%20oder%20einen%20T%C3%BCrspion%20einbauen.
Äpfel und Birnen.ZitatBei einem gemieteten Auto dürfte der Fahrzeugmieter auch nichts umbauen! :
Ich bleibe dabei, hierbei handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung. Vielmehr könnte man das hier mit dem Austausch eines Türschlosses vergleichen. Das ist erlaubt. Um ein Türschloss auszutauschen muss man auch die Griffe entfernen. Das Ersetzen von Fenstergriffen ist genauso einfach.
ZitatDas sieht jedenfalls der Deutsche Mieterbund anders: :
Wenn der deutsche Mieterbund das so sieht muss es nicht unbedingt richtig sein. So schreibt der Mieterbund im verlinkten Artikel auch das der Mieter eigenmächtig einen Türspion einbauen darf. Das halte ich für mehr als fraglich.
1. Bauliche Veränderungen. Zu dieser Kategorie gehören alle Maßnahmen, für die ein Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung nötig ist. Darunter fallen beispielsweise Wanddurchbrüche, Türerweiterungen aber auch Veränderungen an Türen und Fenstern.
Quelle: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/baumassnahmen-durch-mieter/#:~:text=1.,Ver%C3%A4nderungen%20an%20T%C3%BCren%20und%20Fenstern.
Ich bin ein Stück weit fassungslos über einige Antworten. Es ist doch nun wirklich hinreichend ausgeurteilt, dass ein Mieter in einer Mietwohnung ausreichend Gestaltungsfreiheit haben muss. Er darf die Fenster nicht austauschen oder verbreitern. Aber der einfache Austausch von Griffen ist mit Sicherheit keine bauliche Veränderung. Wenn er Löcher in Fenster gebohrt hätte, könnte man diskutieren. Aber ein reversibler Eingriff ohne Auswirkungen auf die Bausubstanz und das äußerliche Erscheinungsbild der Immobilie ist keine bauliche Veränderung.
ZitatSelbstverständlich darf ein Mieter die Fenstergriffe ohne Genehmigung des Vermieters tauschen, :
Auch wenn der Mieter kein Genehmigung braucht, bzw. der VM die Genehmigung nicht verweigern darf besteht doch die Frage des TE ob er den VM über einen Umbau informieren muss, insbesondere dann der der VM konkret nachfragt.
Fragen kann man vieles. Nachdem ich keine Rechtsgrundlage für eine Informationspflicht des Vermieters bei Austausch eines Fenstergriffes finden kann, fällt für mich die Antwort aber recht einfach aus.
Ich reformuliere mal: Der Vermieter muss normalerweise informiert werden, wenn irgendwelche Rechte oder Pflichten von ihm betroffen sind. Welche Rechte sollen denn hier betroffen sein?
Ein Umbau ist für mich etwas was nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden kann. Insofern stellt das für mich noch nicht einmal einen Umbau dar. Ich kann nicht erkennen warum der M dies dem VM würde unaufgefordert mitteilen müssen. Wenn der VM anfragt, dann kann man diesem natürlich auch wahrheitsgemäß antworten.Zitatob er den VM über einen Umbau informieren muss, :
ZitatSo schreibt der Mieterbund im verlinkten Artikel auch das der Mieter eigenmächtig einen Türspion einbauen darf. Das halte ich für mehr als fraglich. :
Der Deutsche Mieterbund hat dafür jedenfalls das AG Meißen auf seiner Seite (Az.: 112 C 353/17).
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