Verkauf EINER Sweatshirtjacke von Ed Hardy bei Eba

14. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
zosch
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf EINER Sweatshirtjacke von Ed Hardy bei Eba

Liebe Community,
ich habe meinen Kleiderschrank neu sortiert und dabei sind mir einige Dinge in die Hände gefallen, die ich nicht mehr benötige.
Unter anderem eine ungetragene Ed Hardy Sweatshirtjacke, die ich vor ca. 3 Jahren geschenkt bekommen habe.
Ich bin mir zu 100% über die Originalität der Ware sicher, habe allerdings keinerlei Quittung oder Ähnliches.
Muss ich den Verkauf über eBay fürchten und sollte ihn gar sein lassen oder habe ich nichts zu befürchten, da meine Ware gebraucht und zu 100% echt ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Max-Gerrit Zschoch

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17 Antworten
#1
 Von 
Die_Schulz
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)

Echtheit allein genügt nicht, sie muß auch in der EU mit Erlaubnis des Rechteinhabers auf den Markt gebracht worden sein.

Wenn du Pech hast und das Modell nur in den USA offiziell verkauft wurde (und dein Schenker es vielleicht von dort mitgebracht hat) - *zack* hast du die Markenrechtsverletzung.

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#2
 Von 
zosch
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das leuchtet mir ein. Allerdings ist die Jacke auch zu 100% aus Deutschland, dies könnte der "Schenker" zur Not wohl auch unter Eid aussagen.
Gruß und DANKE schonmal für deine Antwort

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#3
 Von 
boscoop
Status: Beginner (111 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
Wenn du Pech hast und das Modell nur in den USA offiziell verkauft wurde (und dein Schenker es vielleicht von dort mitgebracht hat) - *zack* hast du die Markenrechtsverletzung.



Bedeutet das, dass ein EU-Privatmensch sich nicht in den USA nur für den privaten Gebrauch ein markenrechtlich geschütztes Kleidungsstück kaufen darf, das er dann nach seinem Urlaub privat für den persönlichen Gebrauch in die EU einführt?!

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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

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#4
 Von 
bogus1
Status: Master (4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Wenn es nicht gerade "Ed Hardy" wäre. Was nützt es dir, wenn irgendjemand beeiden kann, dass die Jacke ein Original und keine Fälschung ist und dass sie aus Deutschland stammt?

Der Ärger ist vorprogrammiert, kaum jemand mahnt so intensiv ab, wie die Rechtsvertreter von Ed Hardy. Das ganze Netz ist voll damit. Und selbst wenn manche oder sogar viele Abmahnungen unberechtigt sein sollten, bleibst du auf den Kosten für deinen Rechtsbeistand voll sitzen.

Und es wird nicht nur abgemahnt, sondern oft sofort geklagt. Früher gingen die Sachen am Fließband durch, Abmahner suchen sich immer die "passenden Gerichte". Die Streitwerte sind enorm hoch. Selbst Bündel von Jacken holen das nicht mehr rein.

Erst jetzt ist eine gewisse Tendenz zu erkennen, auch den Ed Hardy Abmahnern auf die Finger zu gucken.

Das ist so in etwa der letzte Stand hier im Forum.

http://www.123recht.net/Ebay-Ed-Hardy-__f176159.html


Ich würde es einfach lassen oder die Jacke privat verkaufen, aber nicht über eBay und andere Auktionshäuser.

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-- Editiert am 15.11.2009 12:09

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#5
 Von 
Die_Schulz
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Bedeutet das, dass ein EU-Privatmensch sich nicht in den USA nur für den privaten Gebrauch ein markenrechtlich geschütztes Kleidungsstück kaufen darf, das er dann nach seinem Urlaub privat für den persönlichen Gebrauch in die EU einführt?


Doch, das darf er. Er darf es aber ggfs. nicht verkaufen.

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#6
 Von 
boscoop
Status: Beginner (111 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
Doch, das darf er. Er darf es aber ggfs. nicht verkaufen.


Gewerblich nicht, das ist klar. Aber doch gebraucht, von Privat an Privat, auf dem Flohmarkt?
(Mal unabhängig von der Drohkulisse, die EH aufgebaut hat.)
Gebraucht an den Freund verschenken ist, soviel ich weiss, doch auch OK.

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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128418 Beiträge, 40985x hilfreich)

quote:
Gewerblich nicht, das ist klar. Aber doch gebraucht, von Privat an Privat, auf dem Flohmarkt?

Das ist dem Markenrecht egal.


Es gibt inzwischen einige Gesetze die nicht mehr zwischen privat und gewerblich unterscheiden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
zosch
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wird mir überwiegend vom Kauf abgeraten?
So ein Mist. Würde meine Rechtsschutzversicherung im Streitfall "greifen" ?
Gruß Max

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#9
 Von 
Die_Schulz
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Würde meine Rechtsschutzversicherung im Streitfall "greifen" ?


Schau mal in deren Vertragsbedingungen. In der Regel sind Marken- und Urheberrechtssachen ausgeschlossen.

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#10
 Von 
Stefan 5
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

@ bogus1;

"Und selbst wenn manche oder sogar viele Abmahnungen unberechtigt sein sollten, bleibst du auf den Kosten für deinen Rechtsbeistand voll sitzen."

Ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus.

Werden im Markenrecht und/oder Wettberwerbsrecht die außergerichtlichen Kosten regelmäßig nicht erstattet? Ich ging davon aus, dass bei einer unberechtigten Abmahnung die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten sind.

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#11
 Von 
Die_Schulz
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Ich ging davon aus, dass bei einer unberechtigten Abmahnung die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten sind.


AFAIK nur dann, wenn die Gegenseite wußte, daß die Abmahnung unberechtigt ist.

Das ist sonst wie im Strafrecht, wo der Anzeigeerstatter dem Angezeigten auch nicht für dessen Anwaltskosten haftet, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt - außer eben man kann nachweisen, daß die Anzeige bewußt falsch erstattet wurde.

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#12
 Von 
bogus1
Status: Master (4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Werden im Markenrecht und/oder Wettberwerbsrecht die außergerichtlichen Kosten regelmäßig nicht erstattet? Ich ging davon aus, dass bei einer unberechtigten Abmahnung die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten sind.


Eben nicht, das ist ja das tückische bei einer Abmahnung. Es zwingt dich ja keiner einen Anwalt zu bemühen. Es ist nichts anderes als das Angebot, sich außergerichtlich zu einigen.

1. Was ist eine Abmahnung?

Durch eine Abmahnung wird eine Rechtsverletzung angezeigt. Eine Abmahnung dient in erster Linie dazu, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dem Abgemahnten soll die Gelegenheit gegeben werden, auf die Abmahnung so zu reagieren, dass ein gerichtliches Verfahren nicht notwendig ist.


33. Ich bin unberechtigt abgemahnt worden und habe dadurch Anwaltskosten. Was kann ich tun?

Die Erstattung von Anwaltskosten bei unberechtigten Abmahnfällen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Durchsetzung entsprechender Erstattungsansprüche ist schwierig.


http://www.internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung.htm#1

Und jetzt muss man sich einmal die Streitwerte ansehen:

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Verfahren wegen einer Ed Hardy Abmahnung den Streitwert auf € 10.000,00 festgesetzt. Das Gericht teilte insofern mit, der Streitwert in Höhe von € 10.000,00 sei jedenfalls dann angemessen, wenn es sich lediglich um das Anbieten eines T-shirts bei eBay handle. Damit ist der Kanzlei XXXXX zunächst einmal der Wind aus den Segeln genommen worden, die teilweise Streitwerte von bis zum € 150.000,00 pro Abmahnung zugrunde legte.

http://www.wb-law.de/news/e-commerce/1040/lg-frankfurt-begrenzt-streitwert-bei-ed-hardy-abmahnung-auf-e-1000000/

Ist das nicht super? Eine Abmahnung zum Schnäppchenpreis. Aber erst nach einem Urteil.

Was niemanden hindern wird, es bei einem anderen Gericht mit den höheren Streitwerten zu versuchen.

Und die Abmahnung kommt ja vorher erst einmal. Wenn du einen Anwalt hast, kommt der nach kurzem Hin und her freudestrahlend anmarschiert und teilt dir mit, das er in nach intensivster Prüfung (des Einheitsschreibens) und zermürbend schwierigen Verhandlungen die Kostennote des gegnerischen Anwalts um 1/3 drücken konnte, mit diesem Ergebnis könne man sicher leben...

Beigefügt ist dann seine eigene Kostennote. So etwas kann schon nachdenklich stimmen...





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#13
 Von 
bogus1
Status: Master (4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

34. Trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Abmahnung oder einen Rechtsstreit?

Nein. Rechtsanwaltskosten auf Grund eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Schutzrechtsverletzung lassen sich nicht versichern.


http://www.internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung.htm#1

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128418 Beiträge, 40985x hilfreich)

quote:
Rechtsanwaltskosten auf Grund eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Schutzrechtsverletzung lassen sich nicht versichern.

Es sei denn man hat es explizit im Vertrag stehen ...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#15
 Von 
Stefan 5
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

@ bogus1,

danke für den Hinweis.

Der Link:

"Die Erstattung von Anwaltskosten bei unberechtigten Abmahnfällen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Durchsetzung entsprechender Erstattungsansprüche ist schwierig. "

ist aber reichlich knapp um zu überzeugen.

Keine Erklärung warum dem Grunde nach keine Erstattung erfolgt. Keine Erklärung bei welchen Ausnahmen dies der Fall sein soll.

Wenn eine negative Feststellungsklage zur Festellung möglich ist, ob eine Abmahnung rechtens ist müsste m.E. auch die außergerichtlichen Kosten ersetzt werden. wenn man nicht klagt und die Forderung anwaltlich zurückweisen lässt.



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#16
 Von 
bogus1
Status: Master (4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Bisher ist die Rechtsprechung restriktiv.

2. War die Abmahnung von Anfang an unberechtigt, könnte man denken, dass per se der Abmahnende die Kosten zu tragen hat, die dem Abmahnenden dadurch entstehen, dass er seinerseits einen Anwalt mit der Abwehr der Abmahnung beauftragt hat. Es kommt aber entscheidend darauf, ob der Abmahnende wusste, wollte oder zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Abmahnung zu Unrecht abgeben wird. Hier reicht als Verschuldensmaßstab einfache Fahrlässigkeit nicht aus. Nach (noch) herrschender Rechtsprechung muss der Abmahnende die Abmahnung bedingt vorsätzlich unberechtigt abgegeben haben, damit der Abgemahnte seine Anwaltskosten vom Abmahnenden verlangen kann. Abgeleitet wird diese Rechtsprechung aus § 678 BGB . Dort heißt es: „Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatze des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.“ Es ist jedoch ein Trend dahingehend zu erkennen, dass eine lediglich fahrlässig unrechtmäßig abgegebene Abmahnung in Zukunft ausreichen könnten, damit der Abgemahnte die Erstattung seiner Anwaltskosten beanspruchen kann.

http://sewoma.de/Abmahnung-Wettbewerb-Recht.htm

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#17
 Von 
guest-12323.11.2009 09:27:18
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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