Ratenzahlung - Energieversorger

1. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tom64
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung - Energieversorger

Hallo - ich hoffe Ihr könnt mir mal nen schlauen Tip geben.
Folgender Sachverhalt:
Durch eigenes Verschulden hab ich mehrere Monate meine Abschlagzahlungen an meinen Energieanbieter nicht gezahlt. Nach etlichen Monaten kam die erste Mahnung über eine Gesamtsumme von ca 590 Euro. Nun versuchte ich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Da ich Arbeitssuchend bin konnte ich nur 30 Euro monatlich anbieten. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt mit der Begründung das auf "nicht geleistete Abschlagszahlungen und Mahngebühren" keine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Somit soll ich nun 323 Euro sofort begleichen und dann über die Restsumme Raten in Höhe von 50 Euro begleichen.
Diese Regelung hilft mir nun wenig da ich die 323 Euro auf einmal nicht aufbringen kann. Ich habe schonmal angefragt ob es denn im Sinn des Energieversorgers liegen kann mich in die Eidestattliche Versicherung zu treiben - zumal damit verbunden ist das festgestellt wird das ich nicht zahlen kann und der Energieversorger sich mit seinen Ansprüchen "hinten anstellen" kann.
Bin für jeden Tip und jede Idee dankbar

mit (inter)netten Grüßen

Tom 64

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3 Antworten
#1
 Von 
Nemo
Status: Schüler (345 Beiträge, 44x hilfreich)

Normalerweise ist das möglich in Raten zu zahlen, am besten das Ganze pers. vor Ort klären

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#2
 Von 
alex1073
Status: Beginner (80 Beiträge, 8x hilfreich)

sorry, für die "harte" Antwort von mir, aber wie du es schon erwähnt hast ist es dein eigenes Verschulden gewesen.
Immer dafür sorgen, dass Miete und Strom bezahlt werden können.

Ich würde, wie es Nemo schon sagte, persönlich bei dem Energieversorger vorsprechen. Notfalls musst du eben mit den Konsequenzen leben. Mich wundert es, dass dir der Strom nicht abgestellt wurde. Das ist nämlich der 1.Schritt, den die Energieversorger unternehmen um dich mit der Zahlung unter Druck zu setzen.

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#3
 Von 
olafbn
Status: Schüler (186 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn dein Einkommen nicht ausreicht, kannst du gem. §15a BSHG die Übernahme der Energieschulden beim Sozialamt beantragen.
Dazu ist es aber meistens notwendig, dass dir der Anbieter bereits mit der Abstellung der Stromversorgung droht. Diese Übernahme ist übrigens auch möglich, wenn dir keine laufende Sozialhilfe gezahlt wird.

Du hast ja bereits alles unternommen, was im Rahmen deiner Möglichkeiten liegt (anbieten der Ratenzahlung). Zahl aber deine laufenden Abschläge pünktlich, sonst läuft das mit der Schuldenübernahme durch das Soz nicht.

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