Not. Schuldanerkenntnis

4. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Panthera
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Not. Schuldanerkenntnis

Ist es möglich ein not. Schuldanerkenntnis, was in Unkenntnis etc. aufgesetzt wurde, wieder rückgängig zu machen bzw. anfechten ?
Für Hinweise bin ich dankbar.

mfg panthera

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4 Antworten
#1
 Von 
KristijanM
Status: Lehrling (1137 Beiträge, 266x hilfreich)

haben sie es unterschrieben? oder hat man sie nur aufgefordert eins "zurück" zu schicken
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
luDa
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)

mehr als schwierig, weshalb wollen sie denn anfechten?

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#3
 Von 
murgab123
Status: Student (2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Was heißt "in Unkenntnis" aufgesetzt?

Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist eine grsuelige Sache.

Wenn Sie es unterschrieben haben sollten, ist da schwer etwas zu machen.

Wußten Sie nicht, was drin steht, ich kann es kaum glauben.

Bitte etwas mehr Infos!

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#4
 Von 
Jogibear
Status: Student (2659 Beiträge, 774x hilfreich)

ja wenn du mit 2 Promille das Teil unterschrieben hast und die Gegenseite genau das Gegenteil behauptet hat, hättest du eine Anfechtungschance...aber nun...

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