Nicht bestellte Ware wie umgehen ?

29. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2024 20:39:27
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht bestellte Ware wie umgehen ?

Hallo, vorweg es handelt sich um einen besonderen Fall, daher helfen mir leider keine Antworten die bereits im forum stehen. Ich bitte daher um eure Hilfe.

Ich habe heute ein Paket erhalten von der Firma Telli
Nach Recherche habe ich die Webseite des Anbieters gefunden

https://www.my-telli.de/

Ja diese zeigt nur ein Logo.
Kein Impressum oder überhaupt eine kontaktmöglichkeit.

In dem Paket waren einige Haushaltswaren.

Diese Firma ist mir jedoch komplett unbekannt und ich habe dort auch nichts bestellt.

Zudem man kann ja dort auch nichts bestellen da die Webseite ja nur ein Logo zeigt.

Ich habe das Paket Dan geöffnet da ich hoffe es liegt eine rechung oder ähnliches bei und Kontakt mit dieser Firma aufzunehmen.

Aber im Paket war nur ware keine rechung oder ähnliches.

Kurz um:

Ich habe keine Möglichkeit diese Firma zu kontaktieren, zudem ist das was mir zugesedent wurde absoluter Müll, waren die teils sogar beschädigt sind.

Da ich nun keine Möglichkeit habe diese Firma zu kontaktieren wie sollte ich vorgehen? Am liebsten würde ich das zeug einfach in den Müll schmeißen, uns ich sehe es auch nicht ein Kosten für das rückporto zu zahlen.

Notfall? Mehr lesen!



5 Antworten
#1
 Von 
Louis Cypher
Status: Praktikant (530 Beiträge, 192x hilfreich)

Wegwerfen würde ich die Sachen (noch) nicht.
Zurücksenden können und müssen Sie übrigens auch nicht. Schon gar nicht auf eigene Kosten.
Wie die Sachen zurückkommen ist Problem des Versenders.
Der hat allerdings einen Herausgabeanspruch so er sich überhaupt meldet. Möglich wäre ihm das. Er hat ja auch die Sendung an Sie adressiert.

Um sicher zu gehen lagern Sie den Plunder eine Weile (aus dem Bauch heraus würde ich sagen 6 Monate). Wenn sich dann niemand meldet, sollte eine angemessene Zeit verstrichen sein in der sich der Eigentümer hätte melden können. Danach in die Tonne mit dem Zeug.

Allerdings haben Sie mal in nächster Zeit sicherheitshalber einen wachsamen Blick auf ihre Mails (auch Spamfilter) und die sonstigen Accounts. Nicht dass jemand mit ihren daten Unfug treibt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (126974 Beiträge, 40739x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (126974 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Der hat allerdings einen Herausgabeanspruch

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (35577 Beiträge, 6054x hilfreich)

Zitat (von Heinzi9):
Da ich nun keine Möglichkeit habe diese Firma zu kontaktieren wie sollte ich vorgehen?
Gar nicht vorgehen. Kann man gleich entsorgen.

https://www.hna.de/leben/multimedia/empfaenger-unverlangter-pakete-hat-keinerlei-pflichten-zr-11754653.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17594 Beiträge, 5978x hilfreich)

Zitat (von Heinzi9):
....wie sollte ich vorgehen?
Einfach entsorgen und fertig.

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