Erweiterung Bebauungsplan & Baurrecht

5. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
fasti
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Erweiterung Bebauungsplan & Baurrecht

Hallo,

mich würde mal eure Einschätzung zu nachfolgenden Situation interessieren.

Ein Wohngebiet mit gültigem Bebauungsplan grenzt an ein landw. Grundstück an. Der Besitzer des landw. Grundstücks möchte 1-2 Bauparzellen bebauen um Wohnraum zu schaffen (Vermietung). Die Bauparzellen sind erschließungsgünstig, weil Strom, Wasser, Abwasser, Glasfaser & Zufahrt direkt angrenzen.

Die Kosten für Erschließung und Bebauungsplanerweiterung (1:1 Übernahme der Festsetzungen) der Parzellen will natürlich der Besitzer zahlen. D.h. die Gemeinde müsste "nur" ein Baurecht einräumen und das Baufenster vergrößern.

Welche Paragraphen sind da anzuwenden bzw. treffen da zu. Hab $34 BauGB, §13 und §13a BauGB gefunden. Ist für so eine kleine Fläche eine Umweltprüfung notwendig? §13b BauGB scheidet wohl seit kurzem aus.

Danke euch & Gruß!

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6 Antworten
#1
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8447 Beiträge, 1776x hilfreich)

In welchem Bundesland sind wir?

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#2
 Von 
fasti
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, hab ich vergessen zu erwähnen. Bayern.

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#3
 Von 
de Bakel
Status: Student (2099 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von fasti):
D.h. die Gemeinde müsste "nur" ein Baurecht einräumen und das Baufenster vergrößern.

Nee, die Gemeinde muss den B-Plan erweitern.

Da gilt das gleiche Prozedere wie bei der Neuaufstellung incl. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Auslegung und so weiter.

Ob die Gemeinde will, ist eine politische Entscheidung.

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#4
 Von 
fasti
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ob die Gemeinde will, ist eine politische Entscheidung.


Genau deswegen frage ich, ob man diesen politischen Willen mit Paragraphen beeinflussen kann.

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#5
 Von 
de Bakel
Status: Student (2099 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von fasti):
ob man diesen politischen Willen mit Paragraphen beeinflussen kann

Negativ auf jeden Fall

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Gemeinde einen B-Plan aufstellt. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen oder Erweiterungen können sich nur ergeben, wenn der B-Plan diesbezüglich fehlerhaft ist.

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#6
 Von 
cirius32832
Status: Richter (8447 Beiträge, 1776x hilfreich)

Zitat (von fasti):
Genau deswegen frage ich, ob man diesen politischen Willen mit Paragraphen beeinflussen kann.


- Ist die landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen?

Ohne Ausweisung im Flächennutzungsplan, der den Bebauungsplänen übergeordnet ist, wird es sehr sehr schwer bis unmöglich

- Ist die Erschliessung an dieser Stelle Sinnvoll? (In Bezug auf Strassen / Wasserversogung / Entsorgung)

Auch wenn eine günstige Erschliessung machbar scheint, macht es wenig Sinn lediglich zwei / Drei Parzellen zu erschliessen. Das ist teurer als wenn man die ganze landwirtschaftliche Fläche als gesamtes Baugebiet erschliesst.

- Wie viel freie Grundstücke sind an anderen Stellen erschliessbar

Anstatt die Bebauung nach aussen hin zu streuen, kann es unter Umständen sinniger sein, eine Verdichtung innerorts zu schaffen. Wenn dort eben genau Bauflächen verfügbar sind

- Kann die vorhandene Infrastruktur die anzuschliessenden Grundstücke "schaffen"

Auch wenn Wasser / Abwasser angrenzt, müssen die dortigen Leitungen die zusätzlichen Lasten aufnehmen können. Kläranlagen haben Grenzen in der Reinigungsleistung. Natürlich sagen Sie bestimmt: Bei den wenigen Bewohnern ist das dick aufgetragen - aber dennoch muss man diese Überlegungen anstellen.

Das sind die Kriterien an die sich Kommunalpolitiker unter anderem halten.


-- Editiert von User am 6. Februar 2024 09:53

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