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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Sicherheit

Öffentliche Sicherheit: Steht für die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (alle Gebots- und Verbotsnormen, insbesondere Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände). Dazu gehören auch die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen. Weiterhin gewährleistet die öffentliche Sicherheit den Bestand und die Funktionstüchtigkeit des Staates und seiner Einrichtungen

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