123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Sicherheit
Öffentliche Sicherheit: Steht für die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (alle Gebots- und Verbotsnormen, insbesondere Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände). Dazu gehören auch die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen. Weiterhin gewährleistet die öffentliche Sicherheit den Bestand und die Funktionstüchtigkeit des Staates und seiner Einrichtungen
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