123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Geschäftsfähigkeit
Befugt sein, Rechtsgeschäfte selbständig voll wirksam zu tätigen. Geschäftsfähig ist man grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Geisteskranke können mitunter nicht geschäftsfähig sein
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